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Gesetzlich versicherte Patienten – Kinder

Die kieferorthopädische Behandlung wird bei Kindern und Jugendlichen häufig von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.

Die Kostenübernahme durch die deutsche gesetzliche Krankenversicherung richtet sich nach dem diagnostizierten Schweregrad der Zahn- und Kieferfehlstellung. Mit Hilfe des 5-stufigen sogenannten KIG-Systems (Kieferorthopädische Indikationsgruppen) wird der Befund eingeordnet.

Anhand der KIG-Einstufung wird festgelegt, ob die gesetzlichen Krankenversicherungen die kieferorthopädische Behandlung übernehmen.

Die KIG-Fehlstellungen der Grade 1 und 2 werden zwar durchaus als medizinisch behandlungswürdig bewertet, die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung werden jedoch nicht übernommen.

Bei Fehlstellungen der Grade 3, 4 und 5 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen 80 % des gesetzlichen Anteils der Behandlungskosten sofort, 20 % müssen zunächst von dem Patienten bzw. den Patienteneltern selbst übernommen werden. Nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung werden die 20 % zurückerstattet.

Die gesetzlichen Krankenkassen tragen nur die Kosten für eine wirtschaftliche, ausreichende und zweckmäßige Behandlung.

Unser Grundsatz bei xxx lautet:

Innovative Kieferorthopädie, maximale Qualität zu fairen Preisen

Moderne Materialien und neue, hochwertige Behandlungskonzepte sind im Maßnahmenkatalog der Krankenkassen nicht berücksichtigt, sind jedoch Hauptbestandteil des xxx-Therapiekonzeptes.

Entsprechend unserer xxx-Behandlungsphilosophie möchten wir durch modernste Behandlungsmethoden und hochwertige Materialien eine möglichst effektive Behandlung gewährleisten und damit die Behandlungszeit für Sie so kurz und komfortabel wie möglich gestalten.

Gleichzeitig sollen sich unseren Patienten in dem modernen xxx-Ambiente mit neuesten Geräten und bester Ausstattung so wohl wie möglich fühlen.

Kostentransparenz

Vor Behandlungsbeginn werden alle möglichen Zusatzkosten besprochen. Sie können sich also auf eine hundertprozentige Kostentransparenz verlassen.

Selbstverständlich können bei uns Patienten strikt nach Vorgaben der Krankenkasse, nach deren Prinzip „wirtschaftlich, ausreichend und zweckmäßig“ versorgt werden. Dadurch entstehen keine zusätzlichen Kosten für Sie.

Für eine unverbindliche Beratung zu der Zahn- oder Kieferfehlstellung Ihres Kindes vereinbaren Sie gerne einen Termin!

Fragen zu den Kosten? Ihre Durchwahl zur Behandlungskoordination: 030 – 200 744 140