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Infoliste

dreamstime_s_4135869_© Kristina Afanasyeva

Zuschuss Ihrer Krankenkasse

Voraussetzungen und Lösungen

Wenn die Behandlung zulasten der Krankenkassen erbracht werden soll, muss die Indikationsstellung/Verordnung durch einen Vertragsarzt mit Zusatzbezeichnung „Schlafmedizin“ vorgenommen werden und die Anfertigung und Anpassung der Apparatur durch einen spezialisierten Vertragszahnarzt erfolgen.

Interessant zu wissen:

Seit dem 01.01.2022 kann die Behandlung bei erwachsenen Patienten mit einer „Schnarchschiene“ durch die Krankenkassen bezuschusst werden, wenn:

Eine behandlungsbedürftige obstruktive Schlafapnoe anhand der sog. Stufendiagnostik festgestellt wurde
und eine Überdrucktherapie (CPAP-Maske) nicht aussichtsreich durchgeführt werden kann.

Bedeutet:

Wenn die Behandlung zulasten der Krankenkassen erbracht werden soll, muss die Indikationsstellung/Verordnung durch einen Schlafmediziner (Vertragsarzt mit Zusatzbezeichnung „Schlafmedizin“) vorgenommen werden und die Anfertigung und Anpassung der Apparatur durch einen spezialisierten Vertragszahnarzt erfolgen.

Das A+ DOSA-Zentrum Berlin arbeitet für Sie mit allen Schlafmedizinern und dem größten ambulanten Schlaflabor Deutschlands zusammen und erfüllt für Sie die entsprechenden Auflagen, um einen Zuschuss durch die Krankenkasse zu ermöglichen.

Lösungen

Sei es Schnarchen oder auch eine Schlafapnoe, damit auch Ihr Schlaf gesund und erholsam wird, beraten wir Sie gerne zu entsprechenden Lösungen für Ihre individuellen Schwierigkeiten und die Voraussetzungen Ihrer Krankenkasse für einen Zuschuss.

Vereinbaren Sie noch heute einen Termin und lassen Sie uns gemeinsam an Ihrem Wohlbefinden arbeiten.